Steuerliche Neuerungen 2020
Dividendenbesteuerung Dividendenerträge werden im Kanton Zürich nach wie vor zur Hälfte besteuert, wobei neu wie bei der direkten Bundessteuer der nicht steuerbare Teil unter den
Dividendenbesteuerung Dividendenerträge werden im Kanton Zürich nach wie vor zur Hälfte besteuert, wobei neu wie bei der direkten Bundessteuer der nicht steuerbare Teil unter den
Verrechnung von Geschäftsverlusten mit der Grundstückgewinnsteuer Neu können auch innerkantonale Unternehmen, d.h. Firmen, die sowohl ihren Sitz wie auch Grundstücke im Kanton Zürich haben,
Die Sätze bei der Mehrwertsteuer ändern sich ab 1. Januar 2018 wie folgt: Normalsatz 7.7 % (bisher 8 %) Sondersatz Beherbergung 3.7 % (bisher 3.8%)
Die Einschätzung erfolgt neu in der Gemeinde, in welcher der Steuerpflichtige am Ende der Steuerperiode wohnt. Kapitalleistungen werden in der Gemeinde besteuert, in welcher der